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ATLAS AUSFUHR Seit dem 1. Juli 2009 gehört die Ausfuhranmeldung in Papierform der Vergangenheit an. Im Rahmen einer Initiative der EU-Kommission wurde eine europaweite elektronische Ausfuhr-anmeldung geschaffen. Das Ziel ist, die europäische Zollabwicklung zu erleichtern. In Deutschland wurde das Verfahren im ATLAS System umgesetzt.
Was muss eine Software für ATLAS AUSFUHR können? Jedes ATLAS Programm wird fachlich, formal und syntaktisch richtige Nachrichten an den Zoll erstellen, diese versenden und empfangen. Eine gute ATLAS-Lösung sollte aber mehr leisten. Achten Sie zusätzlich auf:
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Ein leistungsfähiges Rechenzentrum
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Eine verlässliche Datenarchivierung
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Verschiedene ATLAS-Zugangsmöglichkeiten, abhängig von der Anzahl Ihrer Abfertigungen.
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Eine Möglichkeit, Daten aus Vorsystemen (Warenwirtschaft) zu übernehmen
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Die Seriosität des Unternehmens - Ihre Daten werden dort im Rechenzentrum 10 Jahre gespeichert.
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Benutzerfreundlichkeit und Integrationsfähigkeit der Software
Was passiert, wenn ATLAS AUSFUHR einmal nicht funktioniert?
Ausfallkonzept bei Störungen im elektronischen Nachrichtenverkehr Seit 1. Juli 2009 müssen alle Ausfuhranmeldungen grundsätzlich elektronisch abgegeben werden. Ist jedoch aufgrund technischer Störungen eine Übermittlung der ATLAS-Ausfuhranmeldung an die Ausfuhrzollstelle nicht möglich oder kann diese die ATLAS-AM nicht verarbeiten, dann kann Ihr Unternehmen das Ausfallkonzept in Anspruch nehmen. Hierfür können Sie das 'Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit' (Formular 033025) sowie die 'Liste der Warenpositionen' (Formular 033026) verwenden. Die Formulare sind in dreifacher Ausfertigung beim Verlag Carl H. Dieckmann erhältlich. Für die Anwendung des Notfallverfahrens ist grundsätzlich eine Ticketnummer erforderlich. Die Regelungen im Einzelnen ergeben sich aus der Verfahrensanweisung ATLAS des Zoll. Der grundlegende Ablauf:
Ticketnummer Bei technischen Störungen, die eine elektronische Übermittlung der Ausfuhrerklärung verhindern, muss von Seiten des exportierenden Unternehmens das Rechenzentrum der Zollverwaltung (ZIVIT) angerufen werden. Dort wird dann die Ticketnummer mitgeteilt. Sie erreichen das ZIVIT jeden Tag rund um die Uhr unter Tel.: 08 00 / 1 01 26 31, Fax: 0 69 / 20 97 15 84, E-Mail: servicedesk@zivit.de
Ersatzdokument Da seit dem 1. Juli 2009 zusätzliche Daten angegeben werden müssen, werden die bisherigen Vordrucke 0733 und 0734 durch die Vorlagen 033025 und 033026 ersetzt. Das Binnenzollamt oder ggf. das Unternehmen trägt die Ticketnummer ein. Anschließend wird vom Binnenzollamt ein Exemplar mit Dienststempelabdruck versehen. Dieses Dokument ersetzt das Ausfuhrbegleitdokument und wird zur Ausfuhrabfertigung an der Grenzzollstelle vorgelegt.
Zugelassene Ausführer Die Zugelassenen Ausführer machen ihren Status geltend, indem sie das Papier mit einem Sonderstempeleindruck versehen. Dieser Sonderstempel wird allgemein bewilligt. Der Zugelassene Ausführer muss jedoch vor der erstmaligen Nutzung seinem Hauptzollamt ein Muster der Ausfuhranmeldung mit Sonderstempeleindruck übersenden.
Weitere Informationen:
ATLAS Software - Lösungen des Verlag Carl H. Dieckmann finden Sie hier..
Ausfallkonzept - Die Formulare können Sie hier im Online-Shop bestellen.
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