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Neues Verbrauchsteuerverfahren EMCS Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert befördert, muss bisher das so genannte begleitende Verwaltungsdokument (kurz bVD) den Transport begleiten. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten entwickeln derzeit ein elektronisches Meldeverfahren mit der Bezeichnung EMCS ("Excise Movement and Control System"), um die Beförderung verbrauch- steuerpflichtiger Waren zwischen den Mitgliedsstaaten zu verfolgen, für die noch keine Verbrauchsteuern gezahlt wurden.
Weitere Informationen zum neuen Verbrauchsteuerverfahren finden Sie hier.
Zusätzliche Beratung durch die AOB GmbH Die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren verlangt von den Unternehmen einiges an Recherche und Vorkehrungen für die Umstellung. Die Mitarbeiter müssen geschult und die neue Arbeitsabläufe aufgesetzt, dokumentiert und umgesetzt werden. Zusätzlich benötigen Sie eine Registrierung im ELSTER System der Finanzverwaltung Der Verlag Carl H. Dieckmann bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen AOB Beratung und praktische Hilfe bei der Umstellung.
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