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Sicherheit in der Luftfracht
Umfangreiche Änderungen für "Bekannte Versender"
Auf Unternehmen, die Waren per Luftfracht versenden, kommen umfangreiche Änderungen zu. So müssen "Bekannte Versender" aufgrund der seit 29. April 2010 gültigen EU-Maßnahmen nachweisen, dass sie bei einem Kontakt mit Luftfracht die EU-Vorschriften für sichere Lieferketten einhalten.
Um weiterhin die Vereinfachungen, die mit dem Status "Bekannter Versender" verbunden sind, nutzen zu können, benötigen die Unternehmen zukünftig eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA). Die Basis für die aktuellen Änderungen bilden die VO (EG) 300/2008, 272/2009 und 185/2010. Von der EU-Luftsicherheitsverordnung und deren Durchführungsbestimmungen sind alle Unternehmen sowie deren Mitarbeiter betroffen, die den Warenversand per Luftfracht beauftragen bzw. durchführen.
Was ist für die Zulassung zu tun? "Bekannte Versender" müssen einen Nachweis über ihre Vertrauenswürdigkeit und die ihrer Geschäftspartner erbringen. Dokumentiert, gepflegt und überwacht werden die Maßnahmen im Luftfrachtsicherheitsprogramm. Der "Bekannte Versender" muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, z.B. Qualifizierung der Mitarbeiter, Sicherung und Schutz der Produktions- oder Logistikanlage sowie Schutz der Fracht. Das Luftfrachtsicherheitsprogramm wird dem Luftfahrtbundesamt vorgelegt.
Was bedeutet das heute für Ihr Unternehmen? Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie den Status Bekannter Versender weiter benötigen. Wenn ja, stehen Sie vor der Herausforderung, die Leitlinien des LBA in Ihrem Unternehmen umzusetzen - also einen Sicherheitsplan zu erstellen und einen Luftfahrtsicherheitsbeauftragten plus Vertreter bei einer vom LBA freigegebenen Schulungsakademie ausbilden zu lassen.
Das Problem dabei: Ausgehend von einer Anzahl zwischen 20.000 und 40.000 Bekannten Versendern in Deutschland ist es nicht realistisch, alle Unternehmen bis zum geplanten Stichtag am 25. März 2013 mit einem behördlichen Audit zu erreichen, denn das LBA verfügt derzeit nicht über die nötigen Ressourcen. Eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Zoll oder unabhängigen Zertifizierungsgesellschaften wird die Situation zwar verbessern, aber die Ressourcenlage bleibt angespannt.
Weitere Maßnahmen in Vorbereitung: Betrachtet man die aktuelle Bedrohung durch den Terrorismus und die Geschehnisse rund um die "Bombenpakete" aus dem Jemen, ist davon auszugehen, dass noch weitere Maßnahmen rund um das Thema Luftfahrtsicherheit und Sicherheit in der Lieferkette seitens der Behörden und der EU beschlossen werden.
Das Gute daran: Der Verlag Carl H. Dieckmann hilft Ihnen bei den Entscheidungen und anstehenden Maßnahmen! In Zusammenarbeit mit der AOB GmbH beantworten wir gemeinsam mit Ihnen die Fragen: Muss ich "Bekannter Versender" werden? Was ist dann konkret zu tun? Wie kann ich die Synergien zum AEO S/F beim "Bekannten Versender" nutzen? Sind meine Sicherheitsmaßnahmen ausreichend? Wo kann ich mich zum Luftfahrtsicherheitsbeauftragten ausbilden lassen?
Vom Kompaktseminar bis hin zur kompletten Unterstützung bei der Antragstellung beim LBA - wir sind für Sie da! Gerne machen wir Ihnen ein konkretes Angebot, wie wir Sie unterstützen können. Hier einfach anfordern!
Sie benötigen weitere Informationen? Auf Seminaren und Vortragsveranstaltungen können Sie diese erhalten! Eine Übersicht finden Sie hier!
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